Hochkamin innen

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Reinigungsfristen

Reinigungsturnus im Kanton Schaffhausen

OEL

 

Oelverdampfungsbrenner

2x pro Jahr

Gebläsebrenner Oel <70kW

1x pro Jahr

Gebläsebrenner Oel >70kW

2x pro Jahr

HOLZ

 

Naturzugfeuerungen

2x pro Jahr

Gebläseunterstützte Feuerungen

2x pro Jahr

Cheminée, Oefen

1x pro Jahr sofern nur selten in Betrieb

GAS

 

Gebläsebrenner Gas <70kW

1x pro 2 Jahre

Gebläsebrenner Gas >70kW

1x pro Jahr

atmosphärische Brenner Gas

1x pro 2 Jahre

 

Warum werden die Reinigungsfristen zum Teil reduziert?

Sicher haben Sie sich das auch gefragt, warum bei den heutigen Umweltschutzproblemen die Reinigungsfristen verlängert werden. Die neuen, verlängerten Reinigungsintervalle sind laut Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) für die Brandsicherheit genügend. Aus der Sicht des Umweltschutzes und der Betriebssicherheit empfehlen wir Ihnen weiterhin eine mehrmalige Reinigung.


Folgende Argumente sprechen dafür:

- minimaler Ausstos an Schadstoffen (Emission)

- geringere Umweltbelastung

- Einschränkung von Gebäude- und Landschaftsschäden (Immission)

- optimalere Ausnutzung der Heizenergie

- Sparsamerer Verbrauch der nicht erneuerbaren fossilen Brennstoffen

- längere Lebensdauer der Heizungsanlagen

Haben Sie noch Fragen an uns? 
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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Messmer und Messmer, Hohberg 4a, CH 8207 Schaffhausen, Tel. 052 643 68 20, kaminfeger@kanton.shdesigned by creating.ch