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Feuerungskontrolle

Feuerungskontrolle

Der Zweck der Feuerungskontrolle
Die Feuerungskontrolle hat gemäss den gesetzlichen Grundlagen einen Beitrag zum Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen zu leisten, sowie den Boden und die Luft vor schädlichen oder lästigen Verunreinigungen zu schützen. (Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985). Gut gewartete Anlagen schonen die Umwelt und das eigene Budget.


Eine Heizung hat folgende Anforderungen zu erfüllen:

- die Anlage ist gesetzlich zugelassen, Typengeprüft
- die lufthygienischen und die energetischen Grenzwerte werden eingehalten
- die Montage und die bauliche Umgebung entsprechen den Brandschutz- und
Gewässerschutz-Vorschriften.


Kontrollturnus

Die Feuerungskontrolle erfolgt alle 2 Jahre durch einen zugelassenen Kontrolleur.
Am besten Sie verbinden diese Kontrolle mit der Reinigung der Feuerungsanlage.

Wir beraten Sie gerne.

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Messmer und Messmer, Hohberg 4a, CH 8207 Schaffhausen, Tel. 052 643 68 20, kaminfeger@kanton.shdesigned by creating.ch